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🅿️Garage/Stellplatz · 3–4 Zi. · 113 m²In Google Maps öffnen

Propst-Hellmich-Promenade 30 A, 44866 Bochum, Wattenscheid

Kfz-Stellplatz, Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer) · Zwangsversteigerung am Bochum in Nordrhein-Westfalen · 0048 K 0005/2025

Verkehrswert
420.000 €
Mindestgebot (50 %)
210.000 €
70 %-Grenze
294.000 €
Termin
Freitag, 13. März 2026, 11:00 Uhr
Amtsgericht
Bochum in Nordrhein-Westfalen
Kategorie
🅿️ Garage/Stellplatz

Objektbeschreibung

Nach dem Inhalt des Verkehrswertgutachtens liegt die Wohnung im 2. Obergeschoss rechts eines ca. 2002 erbauten Mehrfamilienwohnhauses und besteht aus Wohn-/Esszimmer mit offener Küche, Diele, Flur, Gäste-WC, Schlafraum und Bad, zugehörig ist außerdem ein Balkon zur Straßenseite. Es besteht außerdem das Sondernutzungsrecht an einem PKW-Stellplatz mit Lage auf der straßenseitigen Grundstücksfläche. Die Wohnfläche beträgt insgesamt rd. 113 qm. Die im Objekt vorhandene Einbauküche wurde als Zubehör mitbewertet. Sofern Sicherheitsleistungen durch Überweisung erfolgen sollen, sollte diese spätestens 10 Tage vor dem Versteigerungstermin erfolgen: Überweisung an die Zentrale Zahlstelle Justiz. Die Überweisung ist für die Termine des Amtsgerichts Bochum ausschließlich vorzunehmen auf nachfolgendes Konto: Zentrale Zahlstelle Justiz bei der Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) Kontonummer: 1 474 816, BLZ: 300 500 00, IBAN: DE08 3005 0000 0001 4748 16, BIC: WELADEDD Hierbei müssen im Verwendungszweck angegeben werden: 1. der Name des Amtsgerichts 2. das Geschäftszeichen des Verfahrens 3. das Stichwort "Sicherheit" 4. der Tag des Versteigerungstermins. Sofern die Überweisung per Blitzüberweisung erfolgt, geben Sie bitte unbedingt Ihre vollständige IBAN an, da ansonsten keine Rücküberweisung erfolgen kann, falls Sie nicht Meistbietender sind. Auf die Allgemeinen Hinweise für Bietinteressenten wird im Exposee hingewiesen!!!

Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter

Bei dieser Zwangsversteigerung am Bochum in Nordrhein-Westfalen können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Kfz-Stellplatz, Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer).

Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.

Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.

Alle Kosten beim Ersteigern erklärt →

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Verkehrswert420.000 €
ab 50 %210.000 €
70 %-Grenze294.000 €