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Sautterweg 25, 27, 29, 70565 Stuttgart

Kfz-Stellplatz/Tiefgarage · Zwangsversteigerung am Stuttgart in Baden-Württemberg · 1 K 143/2024

Verkehrswert
26.100 €
Mindestgebot (50 %)
13.050 €
70 %-Grenze
18.270 €
Termin
Freitag, 2. Oktober 2026, 11:00 Uhr
Amtsgericht
Stuttgart in Baden-Württemberg
Kategorie
🅿️ Garage/Stellplatz

Objektdetails aus Terminbestimmung

Baujahr
1966

Objektbeschreibung

Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden: Grundbucheintragung: Eingetragen im Grundbuch von Stuttgart-Möhringen Blatt 6628 BV Nr. 1 7 / 500 Miteigentumsanteil an dem Grundstück Gemarkung Stuttgart-Möhringen, Flurstück 7675 Gebäude- und Freifläche, Sautterweg 25, 27, 29 Größe: 2.643 m² verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. 28 bezeichneten Garage im Erdgeschoss. Der Termin findet zeitgleich mit der Versteigerung im Verfahren 1 K 142/24 statt. Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen): Garage, Baujahr ca. 1966. Verkehrswert: 26.100,00 € Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.

Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter

Bei dieser Zwangsversteigerung am Stuttgart in Baden-Württemberg können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Kfz-Stellplatz/Tiefgarage.

Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.

Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.

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Verkehrswert26.100 €
ab 50 %13.050 €
70 %-Grenze18.270 €