Berliner Tor 2, 16278 Angermünde
gewerblich genutztes Grundstück, Sonstiges · Zwangsversteigerung am Neuruppin in Brandenburg · 0007 K 0168/2025
Objektbeschreibung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden: Grundbucheintragung: Eingetragen im Grundbuch von Angermünde Blatt 3450 BV Nr. 1 lfd. Nr. 1 Gemarkung Angermünde, Flur 10, Flurstück 178/5 Gebäude- und Freifläche, Gewerbe und Industrie, Berliner Tor Größe: 115 m² Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen): Grundstück mit gewerblichen Aufbauten in 16278 Angermünde, Berliner Tor 2. Verkehrswert: 8.800,00 € Eingetragen im Grundbuch von Angermünde Blatt 3450 BV Nr. 2 lfd. Nr. 2 Gemarkung Angermünde, Flur 10, Flurstück 397 Gebäude- und Freifläche, Gewerbe und Industrie, Berliner Tor Größe: 1.769 m² Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen): Grundstück mit gewerblichen Aufbauten in 16278 Angermünde, Berliner Tor 2. Das Grundstück ist im Altlastenkataster des Landkreises Uckermark registriert. Verkehrswert: 21.200,00 € Der Versteigerungsvermerk ist am 04.11.2025 in das Grundbuch eingetragen worden. Hinweis: Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Neuruppin in Brandenburg können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: gewerblich genutztes Grundstück, Sonstiges.
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.