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Marienstraße 10, 57482 Wenden, Altenhof

gewerblich genutztes Grundstück · Zwangsversteigerung am Olpe in Nordrhein-Westfalen · 0012 K 0010/2025

Verkehrswert
3 €
Mindestgebot (50 %)
1,50 €
70 %-Grenze
2,10 €
Termin
Donnerstag, 17. September 2026, 11:30 Uhr
Amtsgericht
Olpe in Nordrhein-Westfalen
Kategorie
🏪 Gewerbe

Objektdetails aus Terminbestimmung

Baujahr
1913

Objektbeschreibung

Laut Wertgutachten handelt es sich um drei Grundstücke als wirtschaftliche Einheit, bebaut mit einer ehemaligen Gaststätte mit Kegelbahn und Anbau sowie einer Scheune. Hauptgebäude: Eingeschossiges, freistehendes, teilweise unterkellertes Gebäude mit teilweise ausgebautem Dachgeschoss. Ursprungsbaujahr 1913, letzte bekannte Renovierung 1978. Massivbauweise, Satteldach mit Blecheindeckung, Ölheizung. Scheune ca 8 x 10 m in Holzfachwerk mit Ausmauerung in vernachlässigtem Zustand. Insgesamt befinden sich die Gebäude in desolatem, mängelbehaftetem Zustand, so dass für eine wirtschaftliche Nutzung ein Abriss erforderlich ist. Bietinteressenten müssen damit rechnen, dass sie eine Sicherheitsleistung von 3000 € leisten müssen.

Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter

Bei dieser Zwangsversteigerung am Olpe in Nordrhein-Westfalen können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: gewerblich genutztes Grundstück.

Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.

Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.

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Verkehrswert3 €
ab 50 %1,50 €
70 %-Grenze2,10 €