Hauptstraße 37, 74744 Ahorn-Berolzheim
unbebautes Grundstück · Zwangsversteigerung am Tauberbischofsheim in Baden-Württemberg · 2 K 5/2024
Objektbeschreibung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden: Grundbucheintragung: Eingetragen im Grundbuch von Ahorn-Berolzheim Blatt 505 - 1/2 Anteil an Gemarkung Ahorn-Berolzheim, Flurstück 150 Gebäude- und Freifläche, Hauptstraße 37 Größe: 1.095 m² 2/zu 1 Geh- und Fahrtrecht an dem Grundstück Flst.Nr. 152. Eingetragen in dem Grundbuch von Berolzheim, Blatt Nr. 289, Abt. II Nr. 1. Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen - Angaben ohne Gewähr:): Versteigert wird nicht das ganze Grundstück, sondern ein 1/2 Miteigentumsanteil an dem Grundstück ; bebaut mit einer ehemaligen Gaststätte und einem Nebengebäude. Verkehrswert: 53.000,00 € Der Zuschlag wurde in einem früheren Versteigerungstermin aus den Gründen des § 85a ZVG versagt mit der Folge, dass die Wertgrenzen weggefallen sind. Der Versteigerungsvermerk ist am 22.02.2024 in das Grundbuch eingetragen worden. Hinweis: Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Tauberbischofsheim in Baden-Württemberg können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: unbebautes Grundstück.
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.