Jungfernstieg 3, 23701 Eutin
unbebautes Grundstück · Zwangsversteigerung am Eutin in Schleswig-Holstein · 81 K 31/2023
Objektdetails aus Terminbestimmung
Objektbeschreibung
–––––––––––––– Im Wege der Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll folgender Grundbesitz am 21. April 2026 um 11 Uhr, Sitzungssaal A, Amtsgericht Eutin, Jungfernstieg 3, 23701 Eutin, versteigert werden: Eingetragen im Grundbuch von Gleschendorf, Blatt 684, Gemarkung Gleschendorf, Flur 000, Flurstück 209/9, Gebäude- und Freifläche, Heisterbusch 42; 2115 m². Es handelt sich um ein mit einem Wohnhaus bebautes Grundstück. Es besteht Denkmalschutz für das gesamte Objekt (Wohnhaus „Lindenhof“ mit Gartenanlage). EG, DG, teilweise unterkellert, Bj. ca.
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Eutin in Schleswig-Holstein können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: unbebautes Grundstück.
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.