Steinbeisstraße 19, 71083 Herrenberg
unbebautes Grundstück · Zwangsversteigerung am Stuttgart in Baden-Württemberg · 1 K 7/2025
Objektdetails aus Terminbestimmung
Objektbeschreibung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden: Grundbucheintragung: Eingetragen im Grundbuch von Herrenberg Blatt 8324 BV Nr. 1 759 / 10.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück Gemarkung Herrenberg Flurstück 606/5, Gebäude- und Freifläche, Steinbeisstraße 17, 19, Größe: 1.030 m² Flurstück 605, Gebäude- und Freifläche, Steinbeisstraße, Größe: 491 m² verbunden mit dem Sondereigentum an der 2-Zimmer-Wohnung im Erdgeschoss links, nebst zwei Abstellräumen im Untergeschoss im Gebäude Steinbeisstraße 19, im Aufteilungsplan mit Nr. 7 bezeichnet. Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen): Steinbeisstraße 19 in 71083 Herrenberg, 2-Zimmer-Wohnung im EG links mit Balkon, 2 Abstellräume im UG, Baujahr 1960 (Aufteilung nach WEG 1996), Wohnfläche ca. 49 m², vermutlich vermietet. Verkehrswert: 135.000,00 € Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Stuttgart in Baden-Württemberg können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: unbebautes Grundstück.
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.