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Zerrenthiner Straße 1, 2, 17309 Krugsdorf

unbebautes Grundstück · Zwangsversteigerung am Pasewalk Zweigstelle Anklam in Mecklenburg-Vorpommern · 513 K 41/2024

Verkehrswert
64.000 €
Mindestgebot (50 %)
32.000 €
70 %-Grenze
44.800 €
Termin
Donnerstag, 1. Oktober 2026, 13:30 Uhr
Amtsgericht
Pasewalk Zweigstelle Anklam in Mecklenburg-Vorpommern
Kategorie
🌿 Grundstück

Objektbeschreibung

Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie im Gerichtsgebäude mit Einlass- und Sicherheitskontrollen rechnen müssen, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit zum Termin zu gewährleisten, berücksichtigen Sie bitte mögliche Wartezeiten. Bitte bringen Sie nur das unbedingt erforderliche Gepäck mit. Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen oder anderen gefährlichen Gegenständen sowie Betäubungsmitteln im Gerichtsgebäude ist grundsätzlich untersagt. Gültige amtliche Lichtbildausweise sind zur Prüfung der Personenidentität mitzuführen und auf Anforderung vorzulegen. Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen öffentlich versteigert werden: Grundstück (BV Nr. 6) eingetragen im Grundbuch von Krugsdorf Blatt 20000 Gemarkung Krugsdorf, Flur 2, Flurstück 72/4 Gebäude- und Freifläche, Zerrenthiner Straße 1 Größe: 32 m² Verkehrswert: 1.000,00 € Grundstück (BV Nr. 7) eingetragen im Grundbuch von Krugsdorf Blatt 20000 Gemarkung Krugsdorf, Flur 2, Flurstück 72/6 Gebäude- und Freifläche, Zerrenthiner Straße 1 Größe: 1.193 m² Verkehrswert: 63.000,00 € Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen): Bei den Beschlagnahmeobjekten handelt es sich um zwei unbebaute, als Parkplatz und Wiese genutzte Grundstücke. Auf dem Grundstück lfd. Nr. 7 (Flurstück 72/6) befinden sich insgesamt etwa 20 Stellplätze. Der Verkehrswert für ein eventuelles Gesamtausgebot beträgt 64.000,00 €. Der Versteigerungsvermerk ist am 24.03.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.

Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter

Bei dieser Zwangsversteigerung am Pasewalk Zweigstelle Anklam in Mecklenburg-Vorpommern können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: unbebautes Grundstück.

Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.

Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.

Alle Kosten beim Ersteigern erklärt →

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Verkehrswert64.000 €
ab 50 %32.000 €
70 %-Grenze44.800 €