Vor der Brücke, 35041 Marburg
unbebautes Grundstück · Zwangsversteigerung am Marburg in Hessen · 0085 K 0001/2025
Objektbeschreibung
Fläche: lfd. Nr. 1: 97 qm, lfd. Nr. 2: 3 qm, lfd. Nr. 3: 71 qm, lfd. Nr. 4: 223 qm Mit der sofortigen Leistung einer Sicherheitsleistung in Höhe von 404,00 € im Termin muss gerechnet werden. Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Die Sicherheitsleistung kann durch Vorlage eines Bundesbankschecks oder eines von einem inländischen Kreditinstituts ausgestellten Verrechnungsschecks erbracht werden. Der Scheck darf nicht älter als drei Tage sein. Amtsgericht Marburg, 85 K 1//25. Kontoverbindung für die Überweisung der Sicherheitsleistung: Gerichtskasse Frankfurt am Main: Landesbank Hessen-Thüringen, IBAN: DE73 5005 0000 0001 0060 30, BIC: HELADEFFXXX, unter Angabe des Kassenzeichens: 037740008092.
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Marburg in Hessen können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: unbebautes Grundstück.
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.