Am Garten, 51519 Odenthal
unbebautes Grundstück, land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück, 2 unbebaute Gartengrundstücke sowie 19 weitere unbebaute land- und forstwirtschaftliche Grundstücke · Zwangsversteigerung am Bergisch Gladbach in Nordrhein-Westfalen · 0034 K 0138/2024
Objektbeschreibung
Laut Gutachten handelt es sich um 2 unbebaute Gartengrundstücke sowie um 19 unbebaute land- und forstwirtschaftliche Grundstücke gelegen in der Gemarkung Oberodenthal im Bereich der Siedlung „Grünenbäumchen/Altehufe“. Miet- und Pachtverhältnisse liegen angabegemäß nicht vor. Die Flurstücke 1016, 562, 563, 564, 146 und 147 grenzen aneinander und bilden eine wirtschaftliche Einheit. Teilweise sind keine eigenen Zuwegungen vorhanden. Es ist kein Ansprechpartner benannt worden. Ein Vorabverkauf kann durch das Gericht nicht vermittelt werden. Entsprechende Anfragen werden nicht bearbeitet.
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Bergisch Gladbach in Nordrhein-Westfalen können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: unbebautes Grundstück, land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück, 2 unbebaute Gartengrundstücke sowie 19 weitere unbebaute land- und forstwirtschaftliche Grundstücke.
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.