Oldenburg i. H, Schleswig-Holstein
unbebautes Grundstück · Zwangsversteigerung am Oldenburg i. H in Schleswig-Holstein · 56 K 23/2025
Objektdetails aus Terminbestimmung
Objektbeschreibung
–––––––––––––– Im Wege der ZVS Aufhebung der Gemeinschaft soll folgender Grundbesitz am 7. August 2026 um 10 Uhr, Sitzungssaal I, Amtsgericht Oldenburg in Holstein, Göhler Straße 90, 23758 Oldenburg in Holstein versteigert werden: 326/10000 Miteigentumsanteil an folgendem Grundbesitz: Wohnungseigentum Nr. 2 in Haus 1 mit 6 Wohnungen, Baujahr 2004, auf dem Grundstück insgesamt vier gleichartige massive Häuser mit je 6 Wohnungen, Erd-, 1. Ober- und ausgebautes Dachgeschoss.
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Oldenburg i. H in Schleswig-Holstein können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: unbebautes Grundstück.
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.