Beuster Straße 34, 39615 Seehausen
unbebautes Grundstück · Zwangsversteigerung am Stendal in Sachsen-Anhalt · 0007 K 0027/2024
Objektbeschreibung
Bei dem Bewertungsobjekt handelt es sich um ein unbebautes, grundsätzlich gemäß § 34 BauGb als Bauland nutzbares Grundstück. Die ehemalige Bebauung wurde im Zuge einer Ersatzvornahme des Landkreises abgebrochen. Durch die einfache Inaugenscheinnahme ist nicht feststellbar, ob unterirdisch Gebäudeteile verblieben sind.
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Stendal in Sachsen-Anhalt können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: unbebautes Grundstück.
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.