Karl-Arnold-Straße 25 c, 48691 Vreden
Baugrundstück · Zwangsversteigerung am Ahaus in Nordrhein-Westfalen · 0077 K 0023/2025
Objektbeschreibung
Baugrundstück, das mit einem baufälligen Gebäude bebaut ist Das Bewertungsgrundstück befindet sich in der Stadt Vreden im Kreis Borken und liegt rd. 500m nördlich des Ortskerns. Das Grundstück hatt eine Fläche von 1,829 qm. Die Grundstücksform ist unregelmäßig zugeschnitten, jedoch insgesamt als gut nutzbar zu beurteilen. Die konkrete Abgrenzung und Geometrie des Grundstücks sind der Flurkarte zu entnehmen. Das Grundstück ist derzeit mit einer ehemaligen gewerblich genutzten Halle sowie weiteren baulichen Anlagen bebaut. Der Gebäudebestand wurde infolge eines Brandereignisses teilweise zerstört und ist insgesamt wirtschaftlich nicht mehr nutzbar. Die verbliebenen baulichen Anlagen sind im Rahmen einer zukünftigen Nutzung vollständig zurückzubauen. Die planungsrechtliche Zulässigkeit einer wohnbaulichen Nutzung ergibt sich aus dem seit dem Jahr 2020 rechtskräftigen Bebauungsplan, der eine wohnbauliche Entwicklung vorsieht. Die Erschließungsanlage, über die das Bewertungsgrundstück erschlossen wird, ist derzeit noch nicht erstmalig endgültig hergestellt. Es ist daher mit künftig anfallenden Erschließungsbeiträgen zu rechnen, die im Rahmen der Wertermittlung gesondert berücksichtigt werden. Der zusätzlich vorliegende Bauvorbescheid vom 11.07.2023 bestätigt die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit der vorgesehenen Nutzung sowie der wesentlichen Bebauungsparameter. Eine eigenständige wertmäßige Berücksichtigung des Bauvorbescheides erfolgt nicht, da die maßgeblichen planungsrechtlichen Rahmenbedingungen bereits durch den Bebauungsplan hinreichend bestimmt sind. Der Bauvorbescheid dient der Plausibilisierung der angesetzten Nutzungskonzeption.
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Ahaus in Nordrhein-Westfalen können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Baugrundstück.
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.