Bissinger Straße 24, 74321 Bietigheim-Bissingen
Einfamilienhaus · Zwangsversteigerung am Vaihingen/Enz in Baden-Württemberg · K 99-23
Objektdetails aus Terminbestimmung
Objektbeschreibung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden: Grundbucheintragung: Eingetragen im Grundbuch von Bissingen Blatt 1590 BV Nr. 2 Gemarkung Bissingen, Flurstück 70/1 Gebäude- und Freifläche, Bissinger Straße 24 Größe: 116 m² Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen - Angaben ohne Gewähr): Selbst bewohntes Einfamilienhaus, Baujahr ca. 1901, ausgemauertes Fachwerk, Wohnfläche 81 m², Terrasse, Durchgangsverkehr, landwirtschaftlicher Betrieb in unmittelbarer Nähe (Gerüche), Dachraum ohne baurechtliche Genehmigung ausgebaut, allgemein umfassender Instandhaltungs-/Reparaturrückstand. Verkehrswert: 157.000,00 € Der Versteigerungsvermerk ist am 02.01.2024 in das Grundbuch eingetragen worden. Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Vaihingen/Enz in Baden-Württemberg können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Einfamilienhaus.
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.