24937 Flensburg
Einfamilienhaus · Zwangsversteigerung am Flensburg in Schleswig-Holstein · 50 K 42/2022
Objektdetails aus Terminbestimmung
Objektbeschreibung
–––––––––––––– Im Wege der Zwangsversteigerung soll folgender Grundbesitz am 11. Juni 2026 um 10 Uhr, Sitzungssaal 0, Amtsgericht Flensburg, Südergraben 22, 24937 Flensburg, versteigert werden: Eingetragen im Grundbuch von Ausacker, Blatt 19, BV 1, Gemarkung Ausacker, Flur 008, Flurstück 19, Gebäude- und Freifläche, Westerdorf 5; 1004 m² und eingetragen im Grundbuch von Ausacker, Blatt 19, BV 2, Gemarkung Ausacker, Flur 008, Flurstück 77, Gebäude- und Freifläche, Westerdorf 5; 240 m². Bei dem Objekt handelt es sich um ein Einfamilienhaus mit Carport in Ausacker.
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Flensburg in Schleswig-Holstein können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Einfamilienhaus.
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.