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24937 Flensburg versteigert

Doppelhaushälfte · Zwangsversteigerung am Flensburg in Schleswig-Holstein · 50 K 31/2023

Verkehrswert
350.000 €
Mindestgebot (50 %)
175.000 €
70 %-Grenze
245.000 €
Termin
Dienstag, 17. November 2026, 10:00 Uhr
Amtsgericht
Flensburg in Schleswig-Holstein
Kategorie
🏠 Haus

Objektdetails aus Terminbestimmung

Wohnfläche
167 m²
Zimmer
3
Baujahr
2015
Geschosse
1

Weitere Flächen laut Terminbestimmung

Die Wohn- und Nutzfläche beläuft sich insgesamt auf
140 m²

Objektbeschreibung

–––––––––––––– Im Wege der Zwangsversteigerung soll folgender Grundbesitz am 17. November 2026 um 10 Uhr, Sitzungssaal 0, Amtsgericht Flensburg, Südergraben 22, 24937 Flensburg versteigert werden: eingetragen im Grundbuch von Tarup, Blatt 1099, BV 3, Gemarkung Tarup, Flur 001, Flurstück 532, Gebäude- und Freifläche, Fitisring 1 b; 353 m². Bei dem Objekt handelt es sich um eine Doppelhaushälfte BJ 2015 mit Garage, die augenscheinlich zu Wohnraum ausgebaut wurde, und Bürotrakt in Flensburg. Die Wohn- und Nutzfläche beläuft sich insgesamt auf rd. 140 m².

Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter

Bei dieser Zwangsversteigerung am Flensburg in Schleswig-Holstein können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Doppelhaushälfte.

Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.

Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.

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Verkehrswert350.000 €
ab 50 %175.000 €
70 %-Grenze245.000 €