Martin-Schwantes-Straße 48, 39245 Gommern
Einfamilienhaus · Zwangsversteigerung am Burg in Sachsen-Anhalt · 0032 K 0016/2024
Objektdetails aus Terminbestimmung
Objektbeschreibung
Grundstück bebaut mit Einfamilienhaus (BJ ca. 1900, ca. 2000 modernisiert, beidseitig angebaut, 2 Vollgeschosse, nicht unterkellert, DG nicht ausgebaut, zweigeschossiger Seitenflügel, 2009 Umbau Laden in Wohnraum, Wohnfläche gesamt ca. 154 m² zzgl. Abstellflächen ca. 70 m²) weitere Nebengebäude auf Grundstück Kein eigener Hausanschluss für Trink- und Schmutzwasser; Bezug sowie Ableitung erfolgen über südlich angrenzende Flurstücke, nur Notleitungsrecht Grundstück befindet sich im Sanierungsgebiet "Altstadt", bauliche Maßnahmen sowie rechtsgeschäftliche Verfügungen sind gem. § 144 BauGB u.U. genehmigungspflichtig, ggf. ist nach Abschluss des Sanierungsverfahrens noch ein Ausgleichbetrag gem. § 154 BauGB zu zahlen Gutachtenerstellung nur aufgrund Außenbesichtigung!
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Burg in Sachsen-Anhalt können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Einfamilienhaus.
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.