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🏠Haus · 90 m²In Google Maps öffnen

Dorfstraße 80a, 17091 Groß Teetzleben

Einfamilienhaus · Zwangsversteigerung am Neubrandenburg in Mecklenburg-Vorpommern · 613 K 30/2025

Verkehrswert
95.000 €
Mindestgebot (50 %)
47.500 €
70 %-Grenze
66.500 €
Termin
Freitag, 20. November 2026, 09:30 Uhr
Amtsgericht
Neubrandenburg in Mecklenburg-Vorpommern
Kategorie
🏠 Haus

Objektdetails aus Terminbestimmung

Wohnfläche
90 m²
Baujahr
1937

Objektbeschreibung

Folgendes Grundstück, eingetragen im Grundbuch von Groß Teetzleben Blatt 354 Gemarkung Groß Teetzleben, Flur 1, Flurstück 14/3 Gebäude- und Freifläche, Landwirtschaftsfläche, Dorfstraße 80A Größe: 4.070 m² soll im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden. Objektbeschreibung/Lage (nach Angaben des Sachverständigen): Einfamilienhaus in 17091 Groß Teetzleben, Dorfstraße 80 a. Das Grundstück ist bebaut mit einer eingeschossigen Doppelhaushälfte mit ausgebautem Dachgeschoss, Baujahr ca. 1937. Das Wohnhaus ist 2005 saniert und modernisiert worden. Wohnfläche ca. 90 m². Das Grundstück besteht außerdem aus ca. 3.200 m² Ackerfläche. Verkehrswert: 95.

Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter

Bei dieser Zwangsversteigerung am Neubrandenburg in Mecklenburg-Vorpommern können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Einfamilienhaus.

Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.

Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.

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Verkehrswert95.000 €
ab 50 %47.500 €
70 %-Grenze66.500 €