Siedlung 3, 01945 Hermsdorf
Einfamilienhaus · Zwangsversteigerung am Senftenberg in Brandenburg · 0042 K 0029/2023
Objektdetails aus Terminbestimmung
Objektbeschreibung
eigengenutztes Wohnhaus, unterkellert, mit Erd- und Dachgeschoss, nicht unterkellertem Erweiterungs-/Verbindungsbau und zu Wohnzwecken ausgebautem Nebengebäude mit Erd- und Dachgeschoss, nur tw. Innenbesichtigung möglich, Wohnfläche ca. 232 m², urspr. Baujahr 1940/1960, Um-, Aus- und Neubau ca. 2020/2021, Wohnhaus und Anbau befinden sich noch tw. im erweiterten Rohbauzustand; Verkehrswert: 319.000,00 € Der Zuschlag wurde in einem früheren Versteigerungstermin aus den Gründen des § 85a ZVG versagt mit der Folge, dass die Wertgrenzen weggefallen sind.
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Senftenberg in Brandenburg können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Einfamilienhaus.
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.