Wittmunder Straße 4, 26441 Jever
Einfamilienhaus · Zwangsversteigerung am Jever in Niedersachsen · 0010 K 0015/2023
Objektbeschreibung
Objektbeschreibung: Einfamilienhaus in konventioneller Bauweise mit Anbau; Baujahr: ca. 1939, 1951 erster Anbau, ca. 2002 Umbau der Garage zu Wohnzwecken; Geschosse; Geschosse, Keller, Erd- und Dachgeschoss. Raumaufteilung: im Keller: vermutlich ein Raum im Bereich der Diele unterkellert; im Erdgeschoss: lt. Grundriss: zwei Flure, Diele, Wohnzimmer, Küche, Bad, WC, drei Zimmer, Heizungsraum; Dachgeschoss: nicht genau bekannt: drei Zimmer, WC oder Bad. Baumängel/Bauschäden: Eine Innenbesichtigung war nur wenige Minuten möglich verbinden mit der Folge, dass das Wertermittlungsobjekt nicht im erforderlichen Maße besichtigt werden konnte. Aufgrund der gewonnenen Eindrücke (Unterhaltsrückstau, Unrat, tlw. nicht fachmännisch verlegte Bodenbeläge) vor Ort, wird davon ausgegangen, dass größere Renovierungsarbeiten notwendig sind. Von außen wurden keine sichtbaren Baumängel oder -schäden vorgefunden, die über das normale Maß der Altersabschreibung gehen.
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Jever in Niedersachsen können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Einfamilienhaus.
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.