Hauptstraße 92, 19357 Karstädt, Dallmin
Einfamilienhaus, Sonstiges · Zwangsversteigerung am Neuruppin in Brandenburg · 0007 K 0019/2024
Objektbeschreibung
: Grundstück (Restbauernhof) in 19357 Karstädt OT Dallmin, Hauptstraße 92, bebaut mit einem EFH, einer Scheune mit Anbau, einer zu Wohnraum umgebauten Garage (Ferienhau) und Schuppen; Verkehrswert: 102.480,00 € Lfd. Nr. 2 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Grundstück (Teil des Restbauernhofs) in 19357 Karstädt OT Dallmin, Hauptstraße 92 wirtschaftliche Einheit mit Flurstücken 167, 168, 166/1 der Flur 3; Verkehrswert: 220,00 € Lfd. Nr. 3 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Grundstück (Teil des Restbauernhofs) in 19357 Karstädt OT Dallmin, Hauptstraße 92 wirtschaftliche Einheit mit Flurstücken 167, 169, 166/1 der Flur 3; Verkehrswert: 17.808,00 € Lfd. Nr. 4 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Grundstück (Teil des Restbauernhofs) in 19357 Karstädt OT Dallmin, Hauptstraße 92 wirtschaftliche Einheit mit Flurstücken 167, 168, 169 der Flur 3; Verkehrswert: 10.492,00 € Gesamtverkehrswert:
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Neuruppin in Brandenburg können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Einfamilienhaus, Sonstiges.
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.