Burghof 3, 51789 Lindlar, Hohkeppel
Einfamilienhaus · Zwangsversteigerung am Wipperfürth in Nordrhein-Westfalen · 0011 K 0024/2022
Objektdetails aus Terminbestimmung
Objektbeschreibung
Bei dem Objekt handelt es sich um ein freistehendes, zweigeschossiges Einfamilienhaus, teilunterkellert und mit ausgebauten Dachgeschoss, Baujahr ca. 1900. Auf dem Grundstück befindet sich als Nebengebäude eine Scheune mit zwei Kfz-Stellplätzen. Eine Innenbesichtigung des Versteigerungsobjektes hat nicht stattgefunden. Hinweis durch das Gericht: Das Gutachten beinhaltet ebenfalls die Begutachtung des Flurstücks 1622. Das Verfahren wurde im Hinblick auf das Flurstück 1622 zwischenzeitlich aufgehoben. Somit ist das Gutachten in Bezug auf das oben genannte Teilgrundstück unbeachtlich. Es ist kein Ansprechpartner benannt worden. Ein Vorabverkauf kann durch das Gericht nicht vermittelt werden. Entsprechende Anfragen werden nicht bearbeitet.
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Wipperfürth in Nordrhein-Westfalen können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Einfamilienhaus.
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.