Hallfeldweg 4, 84453 Mühldorf a. Inn, Ortsteil Hölzling
Einfamilienhaus · Zwangsversteigerung am Mühldorf in Bayern · K 0012/2024
Objektdetails aus Terminbestimmung
Objektbeschreibung
: Einfamilienhaus mit gewerblichen Büroräumen im KG sowie PKW-Doppelgarage, Baujahr 2007, von Eigentümern bewohnt (Stand 24.03.2025); Hallfeldweg 4, 84453 Mühldorf a. Inn - Ortsteil Hölzling; Verkehrswert: 1.030.000,00 € Die amtliche Bekanntmachung der Terminsbestimmung erfolgt im Internet unter www.zvg-portal.de Ansprechpartner des Gläubigers für Interessenten: Frau Klumb, Commerzbank AG, Tel. +49 69 93532 8543, Az. 4414802153
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Mühldorf in Bayern können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Einfamilienhaus.
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.