Kirchweg 42, 74673 Mulfingen
Einfamilienhaus · Zwangsversteigerung am Schwäbisch Hall in Baden-Württemberg · 2 K 7/2025
Objektdetails aus Terminbestimmung
Objektbeschreibung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden: Grundbucheintragung: Eingetragen im Grundbuch von Mulfingen Blatt 10050 BV 1 Gemarkung Mulfingen, Flurstück 2844 Gebäude- und Freifläche, Kirchweg 42 Größe: 1.749 m² Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen): Einfamilienhaus, massiv, Satteldach, unterkellert, Baujahr 1957, später saniert, eigengenutzt, Bruttogrundfläche ca. 356 m², Wohnfläche ca. 163 m² im EG/DG, 2 Dachgauben, nicht fertig gestellte Terrasse, Ausstattung innen: Vermutlich mittel (Annahme - keine Innenbesichtigung ), Heizung nicht bekannt, Maßnahmen zur erhöhten Wärmedämmung erkennbar; Garage mit Metalltor, rd. 32 m², Baujahr ca. 2015. Verkehrswert: 370.000,00 € Der Versteigerungsvermerk ist am 03.02.2025 in das Grundbuch eingetragen worden. Hinweis: Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Schwäbisch Hall in Baden-Württemberg können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Einfamilienhaus.
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.