24534 Neumünster
Doppelhaushälfte · Zwangsversteigerung am Neumünster in Schleswig-Holstein · 82 K 2/2024
Objektdetails aus Terminbestimmung
Objektbeschreibung
–––––––––––––– Im Wege der Zwangsversteigerung soll folgender Grundbesitz am 2. September 2026 um 9 Uhr, Sitzungssaal B 031, Amtsgericht Neumünster, Boostedter Straße 26, 24534 Neumünster versteigert werden: Grundbuch von Bad Bramstedt, Blatt 7121, Bv. Nr. 3, Gemarkung Bad Bramstedt, Flur 030, Flurstück 475, Gebäude- und Freifläche, Glückstädter Straße 55 d, Größe: 247 m², unbebautes Grundstück für eine Doppelhaushälfte (andere Hälfte auf Nebengrundstück, das nicht Gegenstand des Verfahrens ist, wurde bereits errichtet), Verkehrswert 70000 € und 1/4 Anteil an Verkehrsfläche bzw.
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Neumünster in Schleswig-Holstein können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Doppelhaushälfte.
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.