24534 Neumünster versteigert
Einfamilienhaus · Zwangsversteigerung am Neumünster in Schleswig-Holstein · 82 K 3/2025
Objektdetails aus Terminbestimmung
Objektbeschreibung
–––––––––––––– Im Wege der Zwangsversteigerung soll folgender Grundbesitz am 27. Mai 2026 um 9 Uhr, Sitzungssaal B 031, Amtsgericht Neumünster, Boostedter Straße 26, 24534 Neumünster versteigert werden: Grundbuch von Armstedt, Blatt 70, BV Nr. 5, Gemarkung Armstedt, Flur 002, Flurstück 54/4, Gebäude- und Freifläche, Dorfstraße 36 a, Größe: 1106 m² bebaut mit EFH, Bj. 1978, eingeschossig, nicht unterkellert, EG: Wfl. 129 m², Küche, Bad, Gäste-WC, Heizungsraum, offene Diele-Wohn-Esszimner, 3 Zimmer, DG ausgebaut, Wfl.
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Neumünster in Schleswig-Holstein können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Einfamilienhaus.
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.