Voßkamp 5, 59399 Olfen
Einfamilienhaus, landwirtschaftliche Fläche mit Hofstelle · Zwangsversteigerung am Lüdinghausen in Nordrhein-Westfalen · 0002 K 0009/2024
Objektdetails aus Terminbestimmung
Objektbeschreibung
Bei dem Objekt handelt sich um eine landwirtschaftliche Fläche mit Hofstelle. Das Dauergrünland wird zum Zeitpunkt der Ortsbesichtigung als Weidefläche für Rinder genutzt. Das Grünland ist gemäß Bodenschätzung überwiegend dem Klassenzeichen L II a 3 50/50 zuzuordnen. Es handelt sich um einen lehmigen Boden der Zustandsstufe II mit günstigen klimatischen Verhältnissen (Klimastufe a) und mittleren Wasserverhältnissen (Wasserstufe 3). Die Grünlandzahl beträgt 50 und weist damit auf eine mittlere natürliche Ertragsfähigkeit hin. Bei dem Wohngebäude handelt es sich um ein freistehendes, nicht unterkellertes, zweigeschossiges Einfamilienwohnhaus mit nicht ausgebautem Dachgeschoss. Baujahr ca. 1971. Angrenzend an das Wohnhaus befinden sich zwei Wirtschaftsgebäude (Scheune 1 und Scheune 2). Die Hofstelle verlagert sich auf die Flurstücke 13 und 305, das Flurstück 18 ist Ackerland.
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Lüdinghausen in Nordrhein-Westfalen können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Einfamilienhaus, landwirtschaftliche Fläche mit Hofstelle.
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.