Friedensstraße 15, 39387 Oschersleben
Einfamilienhaus · Zwangsversteigerung am Oschersleben in Sachsen-Anhalt · 0015 K 0027/2024
Objektdetails aus Terminbestimmung
Objektbeschreibung
Das Objekt ist bebaut mit einem eigengenutzten, freistehenden, zweigeschossigen, nicht unterkellerten Einfamilienhaus (Baujahr ca. 1910, leicht renoviert, 1950 zu Wohnzwecken umgebaut) mit ungedämmten Dachflächen; Dachraum nicht begehbar, aber zugänglich. Heizung: Einzelöfen; Warmwasserversorgung: Elektroboiler. Es bestehen Bauschäden in Form von Feuchtigkeitsschäden im Dachbereich und Erdgeschoss, Risse in Wänden, Schäden im Außenputz, keine Dusche und Wanne im Bad. Dacheindeckung erneuerungsbedürftig. Der bauliche Zustand vom Anbau und Schuppen ist schlecht. Erdeingriffe von mehr als 50cm unterliegen einer denkmalrechtlichen Genehmigung.
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Oschersleben in Sachsen-Anhalt können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Einfamilienhaus.
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.