Unter der Kapelle 5, 65594 Runkel, Steeden
Einfamilienhaus · Zwangsversteigerung am Limburg a. d. Lahn in Hessen · 0010 K 0001/2025
Objektbeschreibung
Lfd. Nr. 1: Wohngebäude mit eingeschränkter Erreichbarkeit; Baujahr rd. 1900, Modernisierung 2011; teilunterkellert; Wohnfläche in Erdgeschoss und Obergeschoss im Hauptgebäude; Anbau mit Wohnfläche im Erdgeschoss und möglicher Ausbauchfläche im Dachgeschoss Lfd. Nr. 2: unbebautes Grundstück Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller oder bei einer Insolvenzverwalterversteigerung der Insolvenzverwalter widerspricht. Das Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt.
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Limburg a. d. Lahn in Hessen können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Einfamilienhaus.
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.