Mühlenweg 85, 26419 Schortens
Doppelhaushälfte · Zwangsversteigerung am Jever in Niedersachsen · 0010 K 0005/2024
Objektdetails aus Terminbestimmung
Objektbeschreibung
Doppelhaushälfte mit Anbau Baujahr ursprünglich ca. 1932, ca. 1981 Anbau (Wohnzimmer und Garage; für den Anbau liegt die Baugenehmigung vor); Gasheizung ca. 2015, Flachheizkörper, vereinzelnt Rippenheizkörper Wohnfläche: 149 qm Nicht mehr zeitgemäße Raumaufteilung, viele Durchgangszimme, Baumängel: allgemeiner Renovierungsbedarf, Fensterstürze tlw. Schadhaft, Deckenverkleidung in der Küche teilw. Fehlend, diverse Hinterlassenschaften der ehemaligen Bewohner in Form von Haus- und Unrat.
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Jever in Niedersachsen können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Doppelhaushälfte.
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.