Lerchenstraße 5, 28790 Schwanewede
Einfamilienhaus · Zwangsversteigerung am Osterholz-Scharmbeck in Niedersachsen · 0015 K 0017/2025
Objektdetails aus Terminbestimmung
Objektbeschreibung
Freistehendes Haus, vollunterkellert, Bj. 1968; 2009 Genehmigung des Wintergartenbaus, EG (ca. 87 qm Wohnfl. mit WZ, SZ, Gästezi, Kü, Bad, WC, Diele), 2. Wohneinheit im DG baurechtlich nicht genehmigt (Wohnfl. geschätzt ca. 69 qm, Abschlag bei der Verkehrswertberechnung 3.000 €), ggf. Rückbau Carport/ Unterstellplatz mangels Genehmigung (bauordnungswidrig) (Abschlag bei der Verkehrswertberechnung 1.000 €), Wohnhausanbau – Nutzung unbekannt Eine Innenbesichtigung durch den Sachverständigen wurde nicht zugelassen. Dafür hat der Sachverständige bei der Ermittlung des Verkehrswerts einen Abschlag von 17.000 € vorgenommen.
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Osterholz-Scharmbeck in Niedersachsen können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Einfamilienhaus.
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.