Lange Straße 27, 17089 Siedenbollentin
Einfamilienhaus · Zwangsversteigerung am Neubrandenburg in Mecklenburg-Vorpommern · 611 K 47/2025
Objektdetails aus Terminbestimmung
Weitere Flächen laut Terminbestimmung
Objektbeschreibung
Folgender Grundbesitz, eingetragen im Grundbuch von Grundbuch von Siedenbollentin Blatt 26 lfd. Nr. 3 des Bestandsverzeichnisses Gemarkung Siedenbollentin, Flur 17 Flurstück 47, Größe: 296 m² Flurstück 429, Größe: 181 m² Versteigerungsobjekt: Einfamilienhaus (Doppelhaushälfte), Lange Straße 27, nicht unterkellert, ausgebautes Dachgeschoss, Anbau hofseitig, Baujahr ca. 1935, Modernisierung nach 1990, Dacherneuerung und Dachausbau 2001, Wohnfläche ca. 81 m²; es besteht Unterhaltungsstau und allgemeiner Renovierungsbedarf; leerstehend; Nebengebäude: Massivschuppen, 46 m²; Garten. Verkehrswert: 71.000,00 € lfd. Nr. 4 des Bestandsverzeichnisses Gemarkung Siedenbollentin, Flur 17 Flurstück 463, Größe: 40 m² Flurstück 464, Größe: 31 m² Versteigerungsobjekt: Doppelgarage, Grundfläche rd. 38 m²; teilweise überbaut (5 m²) vom Nachbargrundstück. Verkehrswert: 3.000,00 € soll durch Zwangsvollstreckung versteigert werden.
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Neubrandenburg in Mecklenburg-Vorpommern können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Einfamilienhaus.
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.