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Neuruppiner Straße 14, 16818 Temnitzquell, Rägelin

Doppelhaushälfte · Zwangsversteigerung am Neuruppin in Brandenburg · 0007 K 0028/2025

Verkehrswert
79.000 €
Mindestgebot (50 %)
39.500 €
70 %-Grenze
55.300 €
Termin
Donnerstag, 01. Oktober 2026, 09:00 Uhr
Amtsgericht
Neuruppin in Brandenburg
Kategorie
🏠 Haus

Objektbeschreibung

Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden: Grundbucheintragung: Eingetragen im Grundbuch von Rägelin Blatt 671 BV 1 Gemarkung Rägelin, Flur 4, Flurstück 351/2 Gebäude- und Gebäudefreifläche, Am Dorfe, Ackerland Neuruppiner Straße 14 Größe: 2.418 m² Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen): Mit einer Doppelhaushälfte und Nebengebäude bebautes Grundstück in 16818 Temnitzquell OT Rägelin, Neuruppiner Straße 14. Verkehrswert: 79.000,00 € Der Versteigerungsvermerk ist am 27.02.2025 in das Grundbuch eingetragen worden. Hinweis: Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.

Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter

Bei dieser Zwangsversteigerung am Neuruppin in Brandenburg können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Doppelhaushälfte.

Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.

Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.

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Verkehrswert79.000 €
ab 50 %39.500 €
70 %-Grenze55.300 €