Heerlener Straße 72, 52531 Übach-Palenberg, Scherpenseel
Einfamilienhaus · Zwangsversteigerung am Geilenkirchen in Nordrhein-Westfalen · 0070 K 0002/2025
Objektdetails aus Terminbestimmung
Objektbeschreibung
Laut Wertgutachten: freistehendes, teilunterkellertes Einfamilienwohnhaus mit nicht ausgebautem Dachgeschoss im Stadtteil Scherpenseel desStadtgebietes von Übach-Palenberg, vermutlich Ende des 19. Jahrhunderts in massiver Bauweise errichtet. Die Wohnfläche beträgt ca 90 m² . Der Ausbau/die Ausstattung ist als einfach zu klassifizieren; es sind Durchgangsräume bzw. gefangene Räume vorhanden. Es besteht erheblicher Modernisierungs- und Instandsetzungsbedarf; der Bau- und Unterhaltungszustand ist schlecht. Das Objekt steht leer. Ein Energieausweis ist nicht vorhanden. Ein Bieter hat auf Verlangen 10 % des Verkehrswertes (Verkehrswert 67.000,00 Euro) als Sicherheit zu leisten. Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Ein betreibender Gläubiger: Commerzbank AG, Frau Gerken, Telefonnummer: +49 69 9353 28525, AZ: 6131203595/BG
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Geilenkirchen in Nordrhein-Westfalen können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Einfamilienhaus.
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.