Zum Moorfeld 11, 29525 Uelzen, Ripdorf
Einfamilienhaus · Zwangsversteigerung am Uelzen in Niedersachsen · 0007 K 0030/2024
Objektdetails aus Terminbestimmung
Objektbeschreibung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll versteigert werden: Das im Grundbuch von Ripdorf Blatt 250 eingetragene Grundstück lfd. Nr. 2 Gemarkung Ripdorf, Flur 3, Flurstück 10/24 Gebäude- und Freifläche, Zum Moorfeld 11 Größe: 1.350 m² Detaillierte Objektbeschreibung: Einfamilienhaus als Betreiberwohnung und Gebäudeteil einer Halle. Der Versteigerungsvermerk wurde am 31.07.2024 in das Grundbuch eingetragen. Verkehrswert: 225.000,00 € In einem früheren Termin ist der Zuschlag aus den Gründen des § 74a oder § 85a ZVG versagt worden. In dem nunmehr anberaumten Termin kann daher der Zuschlag auch auf ein Gebot erteilt werden, das weniger als die Hälfte des Grundstückswertes beträgt. Es wird empfohlen, die evtl. notwendige Bietsicherheit (in der Regel 10% des Verkehrswertes) durch einen frühestens drei Werktage vor dem Termin von einem Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck zu leisten. Barzahlung ist ausgeschlossen.
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Uelzen in Niedersachsen können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Einfamilienhaus.
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.