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Am Weiher 5, 53489 Unkelbach

Einfamilienhaus · Zwangsversteigerung am Sinzig in Rheinland-Pfalz · 0006 K 0015/2024

Verkehrswert
135.000 €
Mindestgebot (50 %)
67.500 €
70 %-Grenze
94.500 €
Termin
Mittwoch, 03. Februar 2027, 13:30 Uhr
Amtsgericht
Sinzig in Rheinland-Pfalz
Kategorie
🏠 Haus

Objektdetails aus Terminbestimmung

Grundstück
108 m²

Objektbeschreibung

: Das zu bewertende Grundstück ist, wie bereits erwähnt, mit einem Zweifamilienhaus bebaut. Das Wohnhaus besteht aus dem, an der Straße gelegenen, beidseitig angebauten, teilunterkellerten, zweigeschossigen Altbau mit ausgebautem Dachgeschoss und dem rückwärtigen, teilweise grenzständigen, zweigeschossigen Neubau mit ausgebautem Dachgeschoss. Im Erdgeschoss des Altbaus ist eine Tordurchfahrt als Zugang zum gemeinschaftlichen Innenhof vorhanden. Das Gebäude ist in Wohnungseigentum aufgeteilt. Von den insgesamt 2 Wohneinheiten erstreckt sich das zu bewertende Sondereigentum an der zu bewertenden Wohnung Nr. 1 über Teile des Erdgeschosses, über das Ober- und das Dachgeschoss des Neubaus. ; Verkehrswert:

Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter

Bei dieser Zwangsversteigerung am Sinzig in Rheinland-Pfalz können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Einfamilienhaus.

Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.

Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.

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Verkehrswert135.000 €
ab 50 %67.500 €
70 %-Grenze94.500 €