Unterheinrieter Straße 16, 74199 Untergruppenbach-Unterheinriet
Einfamilienhaus · Zwangsversteigerung am Heilbronn in Baden-Württemberg · 3 K 17/2025
Objektdetails aus Terminbestimmung
Objektbeschreibung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden: Grundbucheintragung: Eingetragen im Grundbuch von Unterheinriet Blatt 8253 BV Nr. 1 lfd. Nr. 1 Gemarkung Unterheinriet, Flurstück 5030/2 Gebäude- und Freifläche Unterheinrieter Straße 16, 74199 Untergruppenbach (Unterheinriet) Größe: 140 m² Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen): Vollunterkellertes, eingeschossiges Einfamilienhaus, Dachgeschoss ausgebaut, 1 Pkw-Garage, Baujahr 2002. Verkehrswert: 390.000,00 € Eingetragen im Grundbuch von Unterheinriet Blatt 8253 BV Nr. 6 lfd. Nr. 2 Gemarkung Unterheinriet, Flurstück 5060/3 Gebäude- und Freifläche Unterheinrieter Straße, 74199 Untergruppenbach (Unterheinriet) Größe: 66 m² Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen): Grundstück mit zwei Kfz-Stellplätzen, sonst Freifläche. Verkehrswert: 20.000,00 € Der Versteigerungsvermerk ist am 03.04.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Heilbronn in Baden-Württemberg können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Einfamilienhaus.
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.