Mittelstraße 30, 32689 Kalletal, Lüdenhausen
land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück, Einfamilienhaus · Zwangsversteigerung am Lemgo in Nordrhein-Westfalen · 0013 K 0036/2025
Objektbeschreibung
Laut Gutachten ist das Flurstück 94 (Größe 2.064 qm) mit einem zweigeschossigen, teilunterkellerten Wohnhaus mit nicht ausgebautem Dachgeschoss in Massivbauweise bebaut. Nach offensichtlich erfolgtem Rückbau sämtlicher Innenwände und Decken wurde mit Einbau der Kellerdecke und Aufstellung von Innenwänden im Erdgeschoss mit dem Wiederaufbau begonnen. Die Erdgeschossdecke sowie die Treppe ins Obergeschoss sind eingeschalt und mit Bewehrung versehen. Von der Obergeschossdecke ist die Holzbalkenlage nur unvollständig vorhanden. Das Objekt befindet sich in geschlossenem Rohbauzustand und ist damit derzeit nicht bewohnbar. Zum seinerzeit erfolgtem Dachgeschossausbau liegen in der Bauakte keine Unterlagen vor. Private Vereinbarungen zum Grundstück mit dem Eigentümer des östlich gelegenen Flurstückes Nr. 93 sind anscheinend dahingehend getroffen, dass ein unentgeltliches zeitlich unbefristetes Überfahrrecht zu Gunsten des Flurstücks Nr. 93 vom Stichweg „Mittelstrasse“ vorm Haus zur Nutzung als Grundstückszufahrt besteht, und dass zu Lasten des Flurstückes Nr. 93 die unentgeltliche, zeitlich unbefristete Aufstellung des Flüssigas-Miettankes über die östliche Grundstücksgrenze hinaus im Bereich der angelegten Terrasse besteht. Diese Vereinbarung sind weder dinglich noch durch Baulast abgesichert, so dass sie für einen neuen Eigentümer möglicherweise nicht gelten. Das Flurstück 89 (Größe 165 qm) ist Ackerland und befindet sich in Ortsrandlage zwischen Friedhof und Sportplatz. Es wird bewirtschaftet - Details zu getroffenen Vereinbarungen sind nicht bekannt. Die Flurstücke grenzen nicht aneinander. Sie sind jedoch im Grundbuch unter einer Bestandsverzeichnisnummer eingetragen, so dass die beiden Flurstücke in der Versteigerung als einheitliches Grundstück behandelt werden.
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Lemgo in Nordrhein-Westfalen können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück, Einfamilienhaus.
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.