73230 Kirchheim unter Teck
land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück · Zwangsversteigerung am Esslingen am Neckar in Baden-Württemberg · 2 K 39/2025
Objektbeschreibung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden: Grundbucheintragung: Eingetragen im Grundbuch von Ötlingen Blatt 871 BV Nr. 2 Gemarkung Ötlingen, Flurstück 682 Landwirtschaftsfläche, Untere Halde Größe: 1.722 m² Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen): Acker mit Grasweg, am Ortsrand von Lindorf, gut anfahrbar. Verkehrswert: 4.300,00 € Der Versteigerungsvermerk ist am 09.04.2025 in das Grundbuch eingetragen worden. Hinweis: Das Gericht kann keine Besichtigungstermine durchführen oder vermitteln. Eine Objektbesichtigung ist nur mit Zustimmung der Eigentümer bzw. Mieter auf freiwilliger Basis möglich.
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Esslingen am Neckar in Baden-Württemberg können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück.
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.