Alter Postweg, 48155 Münster, Wolbeck-Kspl-
land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück, unbebautes Grundstück · Zwangsversteigerung am Münster in Nordrhein-Westfalen · 0009 K 0036/2025
Objektbeschreibung
Das Grundtück 172 ist im vorderen Bereich nur bis zum Beginn des Flurstückes 180 befahrbar. Der dahinter liegende Bereich ist überwuchert und Teil eines zusammenhängenden Waldgebiets. Es befindet sich ebenso in einem völlig vernachlässigtem Zustand. Dieses Flurstück ist trotz der Ausweisung als Wegefläche nicht befestigt und auch nicht befahrbar. Das Grundstück 165 ist vollständig bewaldet und Teil eines zusammenhängenden Waldgebiets. Es befindet sich ebenso in einem völlig vernachlässigtem Zustand. Dieses Flurstück ist trotz der Ausweisung als Wegefläche nicht befestigt und auch nicht befahrbar. Beide Grundstücke sind laut schriftlicher Mitteilung eines Miteigenümers nicht vermietet oder verpachtet. Bestehbleibende Rechte: Abteilung II: II 1 (2) Grunddienstbarkeit (Geh- und Fahrrecht) II 2 (2) Grunddienstbarkeit (Geh- und Fahrrecht) Abteilung III: Lastenfrei
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Münster in Nordrhein-Westfalen können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück, unbebautes Grundstück.
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.