Tellstraße 10, 12045 Berlin, Neukölln
Wohn-/Geschäftshaus, Zweizimmerwohnung · Zwangsversteigerung am Neukölln in Berlin · 0070 K 0078/2025
Objektdetails aus Terminbestimmung
Objektbeschreibung
Nach den Ermittlungen der Sachverständigen handelt es sich um eine Zweizimmerwohnung nebst Küche, Bad, Flur und Balkon belegen im 4. Obergeschoss des Seitenflügels eines fünfgeschossigen Mietwohnhauses (Baujahr 1907). Das Wohnungseigentum konnte nicht besichtigt werden. Seit ca. dem Jahr 2018 wurden im Haus und auch in der Wohnung Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt. Deren Umfang und der Grad der Fertigstellung sind nicht bekannt geworden. Daher ist auch nicht bekannt, ob die Wohnung bezugsfertig ist. Die Wohnfläche des Wohnungseigentums beträgt ca. 78 m² (keine Gewähr). Die weiteren Einzelheiten können auch dem in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Neukölln (Zimmer 118) ausliegenden Gutachten entnommen werden.
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Neukölln in Berlin können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Wohn-/Geschäftshaus, Zweizimmerwohnung.
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.