Hauptstraße 42, 94094 Malching
Wohn-/Geschäftshaus · Zwangsversteigerung am Passau in Bayern · 0803 K 0077/2021
Objektbeschreibung
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Sanierungsbedürftiges Wohn- und Geschäftshaus im Bereich der Ortsdurchfahrt von Malching; das Objekt besteht aus zwei Gebäudeteilen (zwei Wohneinheiten); das Objekt war zum Stichtag leerstehend; Baujahr: ursprüngliches Baujahr unbekannt; der nordwestliche Holzbau vmtl. rd. 120 Jahre alt; bauliche Erweiterungen wurden in den Jahren 1957 und 1959 dokumentiert; der südöstliche Gebäudeteilt wurde im Zeitverlauf zu Wohnzwecken umgenutzt und erweitert; das Grundstück befindet sich bauplanungsrechtlich im unbeplanten Innenbereich; die Zulässigkeit eines Vorhabens richtet sich daher grundsätzlich nach § 34 BauGB; das Anwesen selbst steht nicht unter Denkmalschutz, liegt allerdings in unmittelbarer Nähe zu Baudenkmälern; Maßnahmen sind daher ggf. mit der unteren Denkmalschutzbehörde abzustimmen; die Begutachtung konnte nur nach äußerem Anschein erfolgen; Anschrift: Hauptstraße 42, 94094 Malching;
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Passau in Bayern können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Wohn-/Geschäftshaus.
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.