Odenkirchener Straße 171, 41236 Mönchengladbach
Wohn-/Geschäftshaus, Gewerbeeinheit (z.B. Laden, Büro), Wohn-/Geschäftshaus, Gewerbeeinheit (z.B. Laden, Büro) · Zwangsversteigerung am Mönchengladbach-Rheydt in Nordrhein-Westfalen · 0503 K 0018/2024
Objektbeschreibung
Laut Wertgutachten handelt es sich um Gewerberäume im Teileigentum im Erdgeschoss zweier verbundener Wohn- und Geschäftshäuser mit Nebenräumen im Kellergeschoss. Die Teileigentumseinheiten im Erdgeschoss der Gebäude Odenkirchener Straße 171 und Odenkirchener Straße 173, jeweils Nr. 1 des Aufteilungsplanes, sind sowohl räumlich als auch im haustechnischen Bereich miteinander verbunden. Aufgrund dessen werden Sie als wirtschaftliche Einheit betrachtet. Das Gebäude Odenkirchener Straße 171 wurde ca. 1957 in konventioneller Massivbauweise mit Satteldach und einem eingeschossigen, rückwärtigen Anbau errichtet. Das Gebäude Odenkirchener Straße 173 wurde ca. 1976, ebenfalls in konventioneller Massivbauweise, mit Flachdach errichtet. Im Übrigen wird zur näheren Beschreibung auf das im Internet eingestellte und auf der Geschäftsstelle einsehbare Wertgutachten Bezug genommen.
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Mönchengladbach-Rheydt in Nordrhein-Westfalen können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Wohn-/Geschäftshaus, Gewerbeeinheit (z.B. Laden, Büro), Wohn-/Geschäftshaus, Gewerbeeinheit (z.B. Laden, Büro).
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.