Halberstädter Straße 32, Quedlinburg
Mehrfamilienhaus · Zwangsversteigerung am Quedlinburg in Sachsen-Anhalt · 0009 K 0029/2023
Objektbeschreibung
Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen versteigert werden: Das im Grundbuch von Quedlinburg Blatt 11746 eingetragene Grundstück Gemarkung Quedlinburg, Flur 8, Flurstück 117/2 Wohnbaufläche, Halberstädter Straße 32 zu 390 m² Ecklage, bebaut mit einem um 1900 errichteten, unterkellerten Mehrfamilienhaus mit 6 Wohnungen, ca. 297 m² Wohn-/Hauptnutzfläche. Verkehrswert: 196.000,00 € Das im Grundbuch von Quedlinburg Blatt 11747 eingetragene Grundstück Gemarkung Quedlinburg, Flur 8, Flurstück 117/1 Wohnbaufläche, Halberstädter Straße 32 zu 482 m² Angrenzend an Flurstück 117/2 mit zwei Neben-/bzw. Schuppen-/Überdachungsbebauungsstandorten (1x ca. 90 m²) und (1x unbekannt, teilweise verfallen); die überwiegende Grundstücksfläche ist unbebaut. Verkehrswert: 20.000,00 € Verkehrswert für beide Grundstücke: 216.000,00 € Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Quedlinburg eingesehen werden (09 bis 12 Uhr, Zimmer 105).
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Quedlinburg in Sachsen-Anhalt können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Mehrfamilienhaus.
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.