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22083 Hamburg, Bramfeld

Erbbaurecht · Zwangsversteigerung am Hamburg-Barmbek · 802 K 44/2024

Verkehrswert
143.000 €
Mindestgebot (50 %)
71.500 €
70 %-Grenze
100.100 €
Termin
Donnerstag, 21. Mai 2026, 9:30 Uhr
Amtsgericht
Hamburg-Barmbek
Kategorie
🏗️ Sonstiges

Objektbeschreibung

Es handelt sich um ein Erbbaurecht gemäß VO vom 15. Januar 1919 für die Zeit vom 1. August 1958 bis zum 31. Dezember 2056. Ein jährlicher Erbbauzins in Höhe von 92,56 Euro (ursprünglich DM 181,04) ist zu entrichten. - Bei dem gegenständlichen Objekt. handelt es sich um ein nicht unterkellertes und freistehendes Einfamilien-, Wohnhaus als Gebäude-Mix, baulichend Ursprungs 1964, bestehend aus Hauptgebäude, seitlichem Anbau und rückwärtiger Remise. Das Hauptgebäude ist baulich konstruktiv mit Erdgeschoss und ausgebautem Dachgeschoss sowie nutzbarem Spitzboden und Satteldach, m der daran angebaute seitliche Anbau ist - mit Kriechkeller, Erdgeschoss und Walmdach hergestellt und verfügt über eine gesamte Wohnfläche von rd. 75,8 m². Es wird augenscheinlichen von einem der Miteigentümer zu Wohnzwecken genutzt. Das vorliegende Gutachten vom 30. September 2025 wurde - ohne Innenbesichtigung erstellt. Erbbaurechtsausgeberin ist die - Freie und Hansestadt Hamburg. Alsi Inhalt des Erbbaurechts sind Vereinbarungen getroffen über die Veräußerung - und Belastung des Erbbaurechts. Zu einer Veräußerung, also auch der Zuschlagserteilung im Rahmen der Zwangsversteigerung oder der Belastung des Erbbaurechts mit einemh Hypothek, Grundoder Rentenschuld oder einer Reallast benötigt der Erbbauberechtigte die Zustimmung der Erbbaurechtsausgeberin. Diesgilt auch bei einer Belastung mit einer Dienstbarkeit oder einem Nießbrauch.

Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter

Bei dieser Zwangsversteigerung am Hamburg-Barmbek können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Erbbaurecht.

Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.

Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.

Alle Kosten beim Ersteigern erklärt →

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Verkehrswert143.000 €
ab 50 %71.500 €
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