Zeppelinstraße 22, 74653 Künzelsau
Sonstiges Grundstück/Gebäude · Zwangsversteigerung am Schwäbisch Hall in Baden-Württemberg · 1 K 12/2025
Objektbeschreibung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden: Grundbucheintragung: Eingetragen im Grundbuch von Künzelsau Blatt 4729 Gemarkung Künzelsau, Flurstück 1809/7 Gebäude- und Freifläche, Zeppelinstraße 22 Größe: 500 m² Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen): Wohnhaus; UG: Keller + Abstellräume, Heizung, Gewölbekeller; EG: Abgeschlossene Wohnung mit Küche, Abstellraum, Büro, Flur, Wohnzimmer, WC, Treppe; OG: EG-Wohnung genutzte Räumlichkeiten wie Schlafzimmer, 2 Kinderzimmer, Diele und Bad; DG: Abgeschlossene Wohnung mit Flur, Küche, Wohnzimmer, Schlafzimmer, Bad; Bühne ohne Ausbau. (Stand 2025) Verkehrswert: 310.000,00 € Der Versteigerungsvermerk ist am 18.03.2025 in das Grundbuch eingetragen worden. Hinweis: Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Schwäbisch Hall in Baden-Württemberg können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Sonstiges Grundstück/Gebäude.
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.