Ahornallee 40,41, 14050 Berlin
Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer) · Zwangsversteigerung am Charlottenburg in Berlin · 0070 K 0135/2025
Objektbeschreibung
Eigentumswohnung nebst Abstellraum Nr. R 1.2 in der Ahornallee 40 ,41, 14050 Berlin Die Wohnung Nr. R 1.2 befindet sich in einer 3-geschossigen Mehrfamilienwohnhausanlage im 1. Obergeschoss des Gebäudes Ahornallee 40, vom Aufgang aus betrachtet rechts. Die Wohnung ist über den dortigen Treppenraum erschlossen sowie auch mit einem Aufzug anfahrbar. Es handelt sich um eine 3-Zimmer-Wohnung zuzüglich einem Flurbereich, Badezimmer, Gäste-WC, einer Küche sowie 4 Balkonen. Der tatsächliche Grundriss weicht von jenem des Aufteilungsplans leicht ab. Der Wohnung ist das Sondernutzungsrecht am PKW-Stellplatz Nr. -ca- Stellplatz 17 und -cb- Stellplatz 18 zugeordnet. Es erfolgte eine Innenbesichtigung der Wohnung. Wegen aller weiteren Einzelheiten wird auf das hier liegende Gutachten (Stand: März 2026) verwiesen. Baujahr: 2019 Wohnfläche: 125,50 m²
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Charlottenburg in Berlin können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer).
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.