Flurweg 38 A / B , 12357 Berlin-Rudow, Neukölln
Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer), Kfz-Stellplatz · Zwangsversteigerung am Neukölln in Berlin · 0070 K 0045/2025
Objektdetails aus Terminbestimmung
Objektbeschreibung
Es handelt sich um einen 90/100- Miteigentumsanteil an dem Grundstück Flurweg 38 179.000,00 € A, 38 B verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung Nr. 9 und einem Sondernutzungsrecht an einem Kfz-Stellplatz. Nach den Feststellungen der Sachverständigen befindet sich die Wohnung in einem Mehrfamilienhaus, Baujahr um 1968. Die Wohnung besteht aus zwei Wohnräumen, Küche, Bad, Diele, AR und Balkon mit einer Wohnfläche von 53,49 qm (laut Teilungserklärung). Die weiteren Einzelheiten können dem in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Neukölln (Zimmer 118) ausliegendem Gutachten entnommen werden.
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Neukölln in Berlin können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer), Kfz-Stellplatz.
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.