Donaustraße 34 a, 86399 Bobingen
Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer) · Zwangsversteigerung am Augsburg in Bayern · K 0093/2025
Objektdetails aus Terminbestimmung
Objektbeschreibung
: Eigentumswohnung: 2 Zimmer, Küche, Bad/WC, Diele, Flur im EG, mit Kellerraum und Sondernutzungsrecht an Terrasse und Gartenfläche; ca. 63 m² Wohnfläche; Baujahr ca. 1989 Lage: 86399 Bobingen, Donaustraße 34a; Verkehrswert: 200.000,00 € Lfd. Nr. 2 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Tiefgaragenstellplatz Lage: 86399 Bobingen, Donaustraße 34a; Verkehrswert: 15.000,00 € Grundbucheintragung: Eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Augsburg von Bobingen Miteigentumsanteil verbunden mit Sondereigentum lfd.Nr. ME-Anteil Sondereigentums-Art SE-Nr. Sondernutzungsrecht Blatt 1 31,41/1000 Wohnung mit Keller 12 an der vor der Wohnung 5903 gelegenen Terrasse und Gartenfläche 2 2,5/1000 Tiefgaragenstellplatz TG 12 5931 an Grundstück Gemarkung Flurstück Wirtschaftsart u. Lage Anschrift Hektar Bobingen 3338/36 Gebäude- und Freifläche Donaustraße 34, 34a, 34b 0,2379
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Augsburg in Bayern können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer).
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.