Kirchhellener Ring 101, 103
Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer) · Zwangsversteigerung am Bottrop in Nordrhein-Westfalen · 0016 K 0016/2024
Objektdetails aus Terminbestimmung
Objektbeschreibung
Laut Verkehrswertgutachten handelt es sich um eine Eigentumswohnung im Obergeschoss des Mehrfamilienhauses Kirchhellener Ring 101, 46244 Bottrop-Kirchhellen mit einer Wohnfläche von ca.74 m² aufgeteilt in Schlaf-, Gast-/Arbeits- und Badezimmer, Koch-/Ess-/Wohnbereich, sowie einem Gäste-WC bzw. Wäsche-/Trockenraum. Baujahr 2018. (Wohnungseigentum, Kirchhellen Blatt 9210) Zur Wohneinheit gehört ein Kellerraum, ein Balkon (Sondernutzungsrecht), sowie ein Tiefgaragenstellplatz (separates Teileigentum, Kirchhellen Blatt 9221) und ein oberirdischer Stellplatz (separates Teileigentum, Kirchhellen Blatt 9238). Die Einsichtnahme in das komplette Gutachten wird angeraten.
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Bottrop in Nordrhein-Westfalen können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer).
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.